Verkauf von Lebensmitteln: Neue Regeln beim Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum

Um auf der sicheren Seite zu sein, legen die Verarbeiter das Mindesthaltbarkeitsdatum bei Lebensmitteln mit viel Marge fest. Die meisten Lebensmittel sind aber über dieses Datum hinaus bedenkenlos geniessbar. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit hat deshalb neue Leitlinien herausgegeben, wie mit «abgelaufenen» Lebensmitteln umgegangen werden soll, um Food Waste zu vermeiden. Dazu wurden sogenannte «Abgabegrenzen» eingeführt. Dies sind Zeitangaben darüber, wie lange nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatum die Produkte noch bedenkenlos geniessbar sind und folglich auch abgegeben werden können. Kleingebäck und pasteurisierte Milch dürfen neu bis 6 Tage nach Mindesthaltbarkeitsdatum verkauft werden. Bei Lebensmitteln wie z.B. Teigwaren und ungekühlt lagerbaren Getränken ist bis ein Jahr möglich.

Frischprodukte mit Verbrauchsdatum

Im Gegensatz zum Mindesthaltbarkeitsdatum ist das Verbrauchsdatum bei frischen Lebensmitteln strikter zu handhaben. Nach dem Verbrauchsdatum darf das Lebensmittel nicht mehr verkauft werden, da die Lebensmittelsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies ist zum Beispiel bei Aufschnitt oder Fisch der Fall.

Tiefkühlfähige Frischprodukte mit Verbrauchsdatum

Abgepacktes Fleisch, Fisch, Reibkäse oder Fertigprodukte, die mit «zu verbrauchen bis» angeschrieben sind, können aber dennoch bis zu 90 Tage länger konsumiert werden, wenn sie vor Ablauf des Datums eingefroren werden.

Hilfsmittel

Der Verkauf von Produkten mit verlängerter Haltbarkeit lässt sich mit speziellen Etiketten einfach umsetzen.

Druckvorlagen Infoetiketten mit den Abgabegrenzen oder Gefrieretiketten zum Selberdrucken stehen in der Toolbox von Foodwaste.ch kostenlos zur Verfügung.

Kontakt

Fragen zum Thema und den Verkauf kann man sich an info@foodwaste.ch wenden.