TWINT
Jetzt mit TWINT einkassieren – jetzt registrieren!
Entscheide dich jetzt in deinem Hofladen, auf dem Blumenfeld oder am Marktstand neben Bargeld auch mit TWINT einzukassieren.
So funktioniert es
- Bringe einen oder mehrere wetterfeste TWINT QR-Code-Sticker bei deiner Verkaufsstelle an.
- Kunden scannen den QR-Code, geben den Betrag ein und bestätigen die Zahlung – via TWINT.
- Der Betrag wird deinem Konto gutgeschrieben. Du erhältst eine Bestätigung per SMS oder E-Mail.
Deine Vorteile
- Pro Transaktion, die über das TWINT Zahlungssystem abgewickelt wird, gilt für den Vertragspartner ein fixer Prozentsatz auf dem Transaktionsvolumen von 1.3% beim Basis QR-Code.
- TWINT-Hoftafel, Steller und Beachflag und die TWINT QR-Code-Sticker kommen kostenlos zu dir.
- Ideal auch für unbediente Verkaufsstellen.
- Über 5 Mio. kaufkräftige Nutzerinnen und Nutzer.
- Keine Kassenentnahme möglich: Die Zahlungen werden direkt und sicher auf dein Konto gebucht.
- Automatische Kaufbestätigung per SMS oder E-Mail beim Basis QR-Code.
Wähle den QR-Code-Sticker, der zu deinem Angebot passt:
TWINT Basis QR-Code
- Die Kunden scannen den Code und geben keine zusätzlichen Informationen ein nur den Betrag.
- Schnell und einfach für die Kundinnen und Kunden.
- 1.3 % Kommission pro Transaktion.
TWINT QR-Code MIT Information zur Zahlung
- Es können zusätzlich Angaben von Kundinnen und Kunde erhoben werden (Name, Anschrift, Zahlungszweck, Angaben zur Lieferung etc.).
- Du kannst selbst wählen, welche Angaben die Konsumenten machen (Bsp. nur Name und Vorname).
- Die Gebühr dafür ist 1.3% plus CHF 0.30 pro Transaktion.
Erklärvideo
Patrick Huber über TWINT
Jetzt registrieren und profitieren – Anmeldung TWINT
Häufige Fragen
Alle Betriebe, welche auf www.vomhof.ch veröffentlicht sind und sich für TWINT anmelden erhalten einmalig das gratis Webematerial (Fahne, Steller für Kasse und Hoftafel). Hast du diese Lieferung nicht erhalten? Dann schreibe uns ein Mail mit Betreff «Kein TWINT-Material erhalten» mit Name, Adresse und Telefonnummer an direkt@vomhof.ch. Ist das Werbematerial defekt, kann es kostenpflichtig nachbestellt werden.
Im Falle einer Betriebsübergabe, bei welcher der Betrieb bereits über ein TWINT-Konto verfügt, ist der Vertragspartner dazu verpflichtet, dies TWINT unverzüglich mitzuteilen. Diese Mitteilung sollte schriftlich erfolgen und spätestens einen Monat im Voraus bei TWINT eingehen. TWINT wird dem Vertragspartner mitteilen, ob der bestehende Account angepasst und weiter betrieben werden kann oder ein neuer Account erstellt werden muss. Kontaktangaben findest du hier.
Fragen?
Schweizer Bauernverband
Jasmin Vultier
056 462 51 11
direkt@vomhof.ch
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